vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausweitung des verpflichtenden Lohnsteuerverfahrens ab 2020 in der Praxis

TagesfragenSteuerrechtPaul HollausSWK 2020, 290 - 293 Heft 6 v. 20.2.2020

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des AbgÄG 2020 die Bestimmungen des § 47 EStG für die verpflichtende Durchführung des Lohnsteuerabzugs neu geregelt. Die Einführung eines verpflichtenden Lohnsteuerverfahrens hat nunmehr für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen mit Einkünften aus einem Dienstverhältnis (§ 25 EStG) zu erfolgen. Damit wird die Verpflichtung zur Durchführung des monatlichen Lohnsteuerabzugs auf alle im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen erweitert. Die legistische Umsetzung hat jedoch überschießende Konsequenzen und wurde vom BMF im Rahmen einer Info bereits wieder klargestellt. Paul Hollaus beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Neuregelung und stellt einige in der Praxis häufig vorkommende Beispiele unter Berücksichtigung der aktuellen BMF-Info dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!