Wenn es nach Mitterlehner/Panholzer geht, dann ist die (steuerfreie) COVID-19-Investitionsprämie Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie. Man sollte meinen, dass die Forschungsprämienverordnung mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringt, dass eine steuerfreie Anlagensubvention, wie sie die COVID-19-Investitionsprämie darstellt, keine Grundlage dafür bietet, davon eine Forschungsprämie zu bemessen. Die Autoren vermeinen allerdings, einen Widerspruch zwischen Verordnung und Gesetz und zudem eine „Außerkraftsetzung“ der Regelung der Forschungsprämienverordnung durch die spezielle Steuerbefreiungsbestimmung in § 124b Z 365 EStG zu erkennen, um daraus ihre rechtlichen Schlussfolgerungen abzuleiten. Überdies wäre die COVID-19-Investitionsprämie als „nicht forschungseinschlägig“ auch nach der Verordnung nicht schädlich. Dieser Beitrag soll Licht ins vermeintliche Dunkel bringen.