vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlängerung der Beschwerdefrist: VwGH klärt offene Fragen zur Fristberechnung

SteuernSteuerrechtStefan Papst, Wolfgang GurtnerSWK 2020, 1434 - 1436 Heft 30 v. 20.10.2020

Die Frist zur Einreichung einer Bescheidbeschwerde (§ 243 BAO) beträgt einen Monat und kann bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe über Antrag verlängert werden. Mit Einbringung eines Antrags auf Fristverlängerung wird der Lauf der Beschwerdefrist gestoppt, nach Zustellung der (abweisenden) Entscheidung läuft die verbleibende „Restfrist“ weiter (§ 245 Abs 3 und 4 BAO). In Literatur und Rechtsprechung gab es unterschiedliche Auffassungen betreffend die Berechnung des Fristenlaufs. In seiner Entscheidung vom 5. 3. 2020, Ro 2019/15/0008, beseitigt der VwGH die bestehenden Unklarheiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!