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Rechtliches Schicksal von im Grundbuch eingetragenen Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten

WirtschaftSteuerrechtHelmut Schmidt, Thomas SchwabSWK 2020, 1278 - 1282 Heft 26 v. 10.9.2020

Der OGH hat in zwei Judikaten (OGH 21. 1. 2020, 1 Ob 173/19a; 18. 12. 2019, 5 Ob 136/19i) ausgesprochen, dass die Verschmelzung nicht zum Erlöschen der im Grundbuch zugunsten der übertragenden Gesellschaft eingetragenen höchstpersönlichen Gestaltungsrechte (konkret einem Wiederkaufsrecht gemäß § 1068 ABGB) führt, und löste sich dabei ausdrücklich vom Judikat des OGH vom 26. 9. 1995, 5 Ob 106/95. Nach jüngster Judikatur des OGH (18. 6. 2020, 5 Ob 74/20y) gilt dieser Grundsatz auch für Fälle der Gesamtrechtsnachfolge nach § 142 UGB.

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