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Ende der Übergangsphase für Meldepflichtverletzungen

TagesfragenSteuerrechtSWK 2020, 1253 Heft 26 v. 10.9.2020

Achtung: Die im Zuge der monatlichen Beitragsrundlagenmeldung (mBGM) getroffene Übergangsphase zur „Eingewöhnung“ an die Neuordnung des Meldewesens ist endgültig mit 31. 8. 2020 ausgelaufen. Seit 1. 1. 2019 wurden lediglich Meldeverstöße iZm Anmeldungen sanktioniert.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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