vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umstieg ins neue Gehaltssystem – Frist für Umsetzung läuft mit 1. 12. 2021 aus

SteuernSteuerrechtKatharina Daxkobler, Valerie Kalnein, Elisabeth WasingerSWK 2020, 1222 - 1224 Heft 25 v. 1.9.2020

Spätestens bis zum 1. 12. 2021 muss der im KV Handel verpflichtend vorgesehene Umstieg vom Gehaltssystem alt ins Gehaltssystem neu erfolgt sein. Da hierfür zahlreiche, administrativ aufwändige Schritte zu setzen sind, ist zu empfehlen, für den Prozess eine Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr zu kalkulieren.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!