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Corona-bedingte Steuerstundungen – wie geht es weiter nach dem 30. 9. 2020?

TagesfragenSteuerrechtRobert Rzeszut, Edith LebenbauerSWK 2020, 1096 - 1099 Heft 22 v. 5.8.2020

Viele Corona-bedingte Steuerstundungen laufen bis zum 1. 10. 2020 aus. Mit dem KonStG 2020 werden für den Zeitraum danach „automatische“ Steuerstundungen verfügt oder alternativ wird ein Anspruch auf Ratenzahlungen für 12 bis 18 Monate gewährt.

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