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EU-Meldepflichtgesetz: Verlängerung der Meldefristen

TagesfragenSteuerrechtStefan BendlingerSWK 2020, 818 - 820 Heft 15 v. 25.5.2020

Am 8. 5. 2020 hat die Europäische Kommission beschlossen, bestimmte Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. 5. 2018 (kurz: DAC 6), die in Österreich durch das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) umgesetzt wurde, aufzuschieben. Auf Basis der vorgeschlagenen Änderungen sollen die EU-Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit haben, um Informationen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen gemäß DAC 6 auszutauschen. Abhängig von der Entwicklung der COVID-19-Pandemie soll die Kommission außerdem die Möglichkeit haben, die Aufschubsfrist einmal um maximal drei weitere Monate zu verlängern.

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