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Qualitätsverbesserung bei Abschlussprüfungen

SteuernSteuerrechtSWK 2016, 775 Heft 16 v. 1.6.2016

Am 19. 5. 2016 hat das Plenum des Nationalrats mehrheitlich ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SCE-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Sparkassengesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensreorganisationsgesetz, die Insolvenzordnung und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 – APRÄG 2016) beschlossen.

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