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Suchtgift, Reinheitsgehalt, Begründungsmangel

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2024/41JSt 2024, 379 Heft 4 v. 24.9.2024

§ 28a Abs 1 SMG, § 281 Abs 1 Z 5 StPO

Von Ausnahmefällen abgesehen lässt sich der Schluss ausschließlich vom Reinheitsgehalt bestimmter, bei einer Person sichergestellten Suchtgiftquanten auf den Reinheitsgehalt anderer Suchtgiftmengen einer anderen Person nicht ziehen.

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