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Stützmauern; Einfriedungen

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2008/23bbl 2008, 37 Heft 1 v. 15.2.2008

§§ 79 Abs 6, 86 Abs 2 wr BauO

§§ 15 Abs 1, 16 Abs 2 und 3 wr KIGG

Für an der Grundstücksgrenze verlaufende Stützmauern sind einzig die Bewilligungskriterien für Einfriedungen (§ 86 wr BauO) und nicht jene für Stützmauern (§ 79 Abs 6 wr BauO) relevant.

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