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Strafrahmen bei Rückfall

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2022/27JSt 2022, 266 Heft 3 v. 9.6.2022

§ 28 StGB, § 39 Abs 1 StGB, § 107 Abs 1 StGB, § 302 Abs 1 StGB

Bei Zusammentreffen mehrerer konkurrierender strafbarer Handlungen bestimmt sich die Obergrenze des Strafrahmens nach jenem Gesetz, das – unter Berücksichtigung des (zwingend anzuwendenden) § 39 Abs 1 StGB – die höchste Strafobergrenze androht.

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