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Steuerpflicht bei Einkünften einer Verlassenschaft

Lohnsteuer und AbgabenARD 4848/33/97 Heft 4848 v. 27.6.1997

( EStG § 1 ) Eine Verlassenschaft ist in der Regel als solche nicht einkommensteuerpflichtig.

VwGH 96/15/0102 v. 13.03.1997

Gemäß § 1 Abs 1 EStG 1988 sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Der Nachlass zwischen Erbanfall und Einantwortung ist eine juristische Person; er ist jedenfalls keine natürliche Person. Eine Verlassenschaft vermag daher keine zur Einkommensteuerpflicht führenden Tatbestände zu verwirklichen.

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