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Standesregeln und Wettbewerbsrecht

WirtschaftsrechtFriedrich FilzmoserRdW 1995, 254 Heft 7 v. 1.7.1995

Vorbemerkung

Daß Standesregeln von wettbewerbsrechtlicher Relevanz sind1)1)S die in Wiltschek, UWG6, 258 ff zitierte Judikatur sowie Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht17, Rz 673 ff zu § 1 dUWG., selbst wenn ihnen ausnahmsweise wettbewerbsregelnder Charakter nicht zukommen sollte2)2)Jüngst ÖBl 1994, 15; WBl 1994, 97; ÖBl 1991, 19 uva., ist unbestritten. Unklar, zumindest in der wettbewerbsrechtlichen Judikatur des OGH, ist die Rechtsnatur insbesondere solcher Standesregeln, die von Wirtschaftskammerorganisationen, etwa von Fachverbänden oder Fachgruppen, nach Maßgabe des § 29 (iVm § 31 Abs 2) HKG3)3)§ 29 HKG regelt die gesetzlichen Aufgaben der Fachgruppen, § 31 Abs 2 HKG überträgt den Fachverbänden die Wahrnehmung der in § 29 HKG aufgelisteten Aufgaben auf Bundesebene. § 5 FGO (BGBl 223/1947 idF 918/1994) präzisiert diese Aufgaben noch etwas. beschlossen werden. Während der VfGH längst solchen Verhaltensregeln, die von gesetzlichen Inter-

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