II. Stalking als gefährliche Drohung gemäß § 107 StGB
Schließlich kommt für bestimmte Formen des Stalking eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Drohung (§ 107 StGB) in Betracht. Strafbar nach § 107 ist, wer einen anderen in der Absicht gefährlich bedroht, ihn in Furcht oder Unruhe zu versetzen.