vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Staatshaftung wegen Unionsrechtswidrigkeit

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2015/165wbl 2015, 480 Heft 8 v. 1.8.2015

B-VG Art 137

Es ist nicht die Aufgabe des VfGH, in einem Staatshaftungsverfahren – ähnlich einem Rechtsmittelgericht – die Richtigkeit der Entscheidungen anderer Höchstgerichte zu prüfen.

VfGH, 11.06.2015, A 3/2015

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!