Dieser Titel (im maskulinen Singular formuliert und ohne Fragezeichen) zierte kürzlich einen Kommentar des Chefredakteurs einer Wiener Wochenzeitung und war – wieder einmal – Anlass für die Standesvertretung, das direkte Gespräch mit einem Journalisten zu suchen. Der Beitrag übte Kritik am staatsanwaltschaftlichen Vorgehen im Zusammenhang mit einem Terrorismusverfahren, dazu gesellte sich ein Foto des zuständigen Kollegen im Talar mit der Unterschrift "‚Aberwitzige‘ Ermittlungsanordnung" sowie Nennung seines vollen Namens – zweifelsfrei eine Situation, in der sich kein:e Staatsanwalt:Staatsanwältin gerne wiederfindet. Doch wie soll die Justiz mit derartigen Berichten über ihre Mitarbeiter:innen umgehen?