( § 81, § 101 Abs 3 BAO ) Eine abgabenrechtliche Vollmacht eines Miteigentümers zur Entgegennahme von abgabenrechtlichen Verfügungen wird durch zivilrechtliche Befugnisse des Bevollmächtigten nicht eingeschränkt.
VwGH 27.02.2001, 96/13/0100
Nennung eines Zustellbevollmächtigten