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Sozialwidrigkeit wegen Kreditbelastung durch Nebenbeschäftigung

ArbeitsrechtARD 4835/23/97 Heft 4835 v. 29.4.1997

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Finanzielle Belastungen und Kreditverbindlichkeiten durch eine Nebenbeschäftigung können nicht als Argument für die Sozialwidrigkeit einer Kündigung herangezogen werden, wenn die Nebenbeschäftigung die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers nachteilig berührt.

OLG Wien 8 Ra 337/96d v. 14.02.1997

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