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Sonderzahlungsrückverrechnung - keine Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4747/1/96 Heft 4747 v. 29.5.1996

BMF Lohnsteuerprotokoll 1996

Nach der Gehaltsordnung des KV der Handelsangestellten Österreichs muß eine Rückverrechnung der im laufenden Kalenderjahr anteilsmäßig zuviel bezogenen "Urlaubsbeihilfe" erfolgen, wenn z.B. ein Angestellter nach Erhalt der für das laufende Kalenderjahr gebührenden Urlaubsbeihilfe sein Dienstverhältnis selbst aufkündigt.

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