( GlbG § 2 Abs 1, EGV Art 119, RL 75/117/EWG ) Der Ausschluss geringfügig Beschäftigter von einem kollektivvertraglichen Sonderzahlungsanspruch aus beschäftigungspolitischen Gründen verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
Schlussantrag des Generalanwalts; EuGH Rs. C-281/97 v. 03.12.1998, Fall Krüger