§ 8 Abs 1 AngG, § 16 Abs 1 AngG, § 26 AngG, § 29 Abs 1 AngG
§ 139 Abs 1 ASVG
1. Nach einhelliger Rsp gebühren mangels abweichender Vereinbarung Sonderzahlungen nicht für Zeiten, für die keine Pflicht des AG zur Entgeltzahlung besteht, sofern nicht ein Kollektivvertrag oder eine andere, auf das jeweilige Arbeitsverhältnis einwirkende Norm Gegenteiliges anordnet.