Die Herstellung eines Gebäudes ist mit einer Vielzahl von Unabwägbarkeiten verbunden. Die Zuordnung der daraus resultierenden Risiken führt oft zu einem „unliebsamen Erwachen“ bei demjenigen, der das entsprechende Risiko zu tragen hat. Von diesem wird dann häufig der Vorwurf erhoben, die Risikozuordnung sei sittenwidrig.