Schutz vor Lärm
Vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU wurde am 6. 2. 2003 die Richtlinie 2003/10/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) erlassen, die bis zum 15. 2. 2006 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist.