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Schuldenberatungs-Novelle

In aller KürzeZak 2007/635Zak 2007, 362 Heft 19 v. 9.11.2007

Um Schuldnern die Unterscheidung zwischen bevorrechteten und anderen Schuldenberatungsstellen zu erleichtern, wird mit der vor Kurzem im BGBl kundgemachten Schuldenberatungs-Novelle (BGBl I 2007/73) ein einheitliches Kennzeichen mit dem Bundeswappen (§ 12a IEG: „Schuldenberatungszeichen“) eingeführt. Die Bezeichnung „bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle“ wird außerdem in „anerkannte Schuldenberatungsstelle“ geändert.

Die Novelle tritt am 1. 1. 2008 in Kraft.

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