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Schriftlichkeitsgebot für Schiedsvereinbarung

WirtschaftsrechtJudikatur VerfahrensrechtRdW 2005/708RdW 2005, 619 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 577 Abs 3 ZPO

Wenn die Vertragsurkunde nur allgemein auf eine andere Urkunde verweist, die eine Schiedsklausel enthält, ist das Schriftlichkeitsgebot für die Schiedsvereinbarung nur dann erfüllt, wenn die andere Urkunde der Vertragsurkunde angeschlossen ist.

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