§ 50 Abs 4 GSpG
Eine systematische Besichtigung wenigstens eines bestimmten Objektes genügt, um als Hausdurchsuchung gewertet zu werden.
VwGH, 22.05.2019, Ra 2019/09/0054
§ 50 Abs 4 GSpG
Eine systematische Besichtigung wenigstens eines bestimmten Objektes genügt, um als Hausdurchsuchung gewertet zu werden.
VwGH, 22.05.2019, Ra 2019/09/0054