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Schiedsklausel in Franchisevertrag

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/373RdW 2018, 499 Heft 8 v. 21.8.2018

ABGB: §§ 914 f

ZPO: § 581

Eine in einem Vertrag enthaltene Schiedsklausel ist zwar als Nebenabrede zu beurteilen, die das rechtliche Schicksal des Hauptvertrags teilt und ihre Daseinsberechtigung verliert, wenn die Parteien den Hauptvertrag einverständlich außer Kraft setzen. Das gilt aber - ebenfalls nach stRsp - nur idR bzw im Zweifel, also nicht immer. Entscheidend ist stets der Wille der Vertragsparteien, der im Einzelfall durch Auslegung ermittelt werden muss.

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