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Schiedsgerichtsvergleiche sind gebührenpflichtig

SteuerrechtJudikaturRdW 2013/382RdW 2013, 376 Heft 6 v. 17.6.2013

GebG: § 33 TP 20

Als außergerichtlicher Vergleich iSd Gebührengesetzes gilt auch die Streitbeilegung während eines Schiedsverfahrens; ein vor dem Schiedsgericht abgeschlossener Vergleich unterliegt somit der Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 20 Abs 1 lit a GebG.

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