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Scheinarbeitsverhältnisse

Experten-ForumDr. Thomas RauchARD 5414/12/2003 Heft 5414 v. 4.7.2003

Wesen und Ziel eines Scheinarbeitsverhältnisses

Es kommt immer wieder vor, dass bei einer Gebietskrankenkasse ein Dienstverhältnis angemeldet wird, obwohl die gegenseitigen Hauptpflichten (Zahlung des Entgelts und Erbringung der Arbeitsleistungen) nicht in der angegebenen Weise erbracht werden.

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