( EStG § 4 Abs 4, BAO § 184 ) Subprovisionen können im Falle einer Schätzung nicht allein deswegen als nicht abzugsfähig behandelt werden, weil ihr Abfluss und Zufluss an den Subvertreter nicht nachgewiesen ist.
VwGH 95/13/0082 v. 10.12.1997
Sind die Bemessungsgrundlagen zur Abgabenerhebung zu schätzen, hat der Schätzungsprozess sich auch auf die Ausgaben des Abgabepflichtigen zu erstrecken. Auch wenn die im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung aufgefundenen Belege über einen Empfang von Subprovisionszahlungen der Art dieser Belege nach nicht geeignet sind, über den Zeitpunkt eines Abflusses solcher Zahlungen verlässlich Auskunft zu geben, trägt dies für sich allein wenig zur Lösung der Frage bei, ob Aufwendungen der vom Steuerpflichtigen in untauglicher Weise dokumentierten Art überhaupt nicht oder doch und diesfalls in welcher schätzungsweise anzunehmenden Höhe entstanden sind.