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Säumniszuschlag trotz fristgerechter Überweisung von Abgabenschulden

Lohnsteuer und AbgabenARD 5162/28/2000 Heft 5162 v. 17.10.2000

( § 217, § 211 BAO ) Ein Säumniszuschlag wegen verspätet entrichteter Abgaben ist auch dann zu entrichten, wenn die Abgabenschuld zwar beim Bankinstitut des Abgabenschuldners bei Fälligkeit eingezahlt, jedoch erst nach Ablauf der 3-tägigen Respirofrist auf dem Konto der Abgabenbehörde gutgeschrieben wird.

VwGH 22.03.2000, 99/13/0264

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