Mit dem „New Deal for Consumers“1) liegt nun endlich ein wegweisender Vorschlag für ein kollektives Rechtsschutzinstrument auf europäischer Ebene vor. Doch auch in Österreich ist keinesfalls ein Ruhen des Gesetzgebers auszumachen, wurden doch in den letzten eineinhalb Jahren gleich zwei Initiativanträge2) zu einer Reform der „Sammelklage österreichischer Prägung“3) eingebracht. In diesem Beitrag soll der europäische Vorstoß den Initiativanträgen gegenübergestellt und einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.