Information des BMF 29.11.2001
In Zusammenhang mit der Verrechnung des amtlichen Kilometergeldes sieht der Einführungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien ab 2002 (zum Entwurf siehe bereits ARD 5264/14/2001) folgende Vereinfachung vor:
Wird vom Arbeitgeber für die Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges als Kostenersatz gemäß § 26 Z 4 lit a EStG das amtliche Kilometergeld verrechnet, können zur Vermeidung zusätzlicher Administrationskosten bei der Lohnverrechnung die Beträge gemäß § 10 Abs 3 und Abs 4 Reisegebührenvorschrift - RGV (vgl. ARD 5261/20/2001) auf volle Cent aufgerundet werden. Es kann daher z.B. für die Verwendung eines arbeitnehmereigenen Pkw ein steuerfreier Kostenersatz in Höhe von € 0,36 pro Kilometer ausgezahlt werden.