vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rundungsmöglichkeit beim amtlichen Kilometergeld

ARD 5267/23/2001 Heft 5267 v. 4.12.2001

Information des BMF 29.11.2001

In Zusammenhang mit der Verrechnung des amtlichen Kilometergeldes sieht der Einführungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien ab 2002 (zum Entwurf siehe bereits ARD 5264/14/2001) folgende Vereinfachung vor:

Wird vom Arbeitgeber für die Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges als Kostenersatz gemäß § 26 Z 4 lit a EStG das amtliche Kilometergeld verrechnet, können zur Vermeidung zusätzlicher Administrationskosten bei der Lohnverrechnung die Beträge gemäß § 10 Abs 3 und Abs 4 Reisegebührenvorschrift - RGV (vgl. ARD 5261/20/2001) auf volle Cent aufgerundet werden. Es kann daher z.B. für die Verwendung eines arbeitnehmereigenen Pkw ein steuerfreier Kostenersatz in Höhe von € 0,36 pro Kilometer ausgezahlt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte