( § 879 ABGB ) Gehen die von einem führenden Mitarbeiter eines Telekomunternehmens in beruflichen Weiterbildungsseminaren erworbenen Kenntnisse über unternehmensspezifische Inhalte hinaus, da primär seine Fähigkeiten als Führungspersönlichkeit getestet und verbessert wurden, ist er - eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag vorausgesetzt - zum aliquoten Rückersatz der Ausbildungskosten verpflichtet, da er die erworbenen Kenntnisse auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht nur im Telekom-Bereich einsetzen kann.