( RL 83/182/EWG ) Nationale Rechtsvorschriften, die bei Verstoß gegen die durch die RL 83/182/EWG des Rates v. 28. 3. 1983 [über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel] geschaffene Regelung Sanktionen vorsehen, zu denen pauschal nach dem alleinigen Kriterium des Hubraums des Fahrzeugs (ohne Berücksichtigung des Alters des Fahrzeugs) festgesetzte Geldbußen und eine erhöhte Abgabe, die bis zum Zehnfachen der fälligen Abgaben gehen kann, gehören, sind mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur insoweit vereinbar, als sie durch zwingende Erfordernisse der Strafverfolgung und der Vorbeugung unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes notwendig geworden sind.