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(Nicht-)Anwendung fehlerhaft kundgemachter Verordnungen im behördlichen und gerichtlichen Verfahren

Öffentliches RechtAufsatzAnna Katharina StruthRFG 2019/7RFG 2019, 26 - 32 Heft 1 v. 21.2.2019

Rechtsprechungsänderung des Verfassungsgerichtshofs: Gerichte müssen rechtswidrig, aber gehörig kundgemachte Verordnungen anwenden.

Schlagwörter:

Flächenwidmungsplan; Rückwidmung; Kundmachung von Verordnungen; Kundmachungsmangel.

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