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Rentenversicherungsmodell, Versicherungssteuer steuerneutral (keine Werbungskosten)

JudikaturVwGHÖStZ 2005/618ÖStZ 2005, 293 Heft 13 v. 1.7.2005

§ 29 Z 1 EStG 1988

Bei einem Rentengeschäft tritt anstelle des hingegebenen Wirtschaftsgutes in einer Art Tausch ein Rentenstammrecht. Was der Steuerpflichtige hingibt, um dieses Rentenstammrecht zu erhalten, ist Bestandteil des steuerneutralen Tausches. § 29 Z 1 EStG 1988 besteuert nicht die Vermögensumschichtung, sondern den Vermögenszuwachs.

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