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Reisekosten bei Fortbildung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4709/32/96 Heft 4709 v. 5.1.1996

BMF 07 0101/16/-IV/7/95 v. 07.12.1995

Ein Abgabepflichtiger besucht einen Meisterprüfungsvorbereitungskurs. Dieser dauert ca. 2 Jahre und findet jeweils an Freitagen und Samstagen statt. Er fährt dazu regelmäßig von Zell am See nach Salzburg (jeweils Hin- und Rückfahrt). Für die Kursteilnahme werden u.a. folgende Werbungskosten geltend gemacht: Kilometergeld und Mehraufwendungen für Verpflegung in Höhe der Sätze nach § 26 Z. 4 EStG.

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