( § 18 Abs 6 lit d HbG ) Soll ein Hausbesorger durch ein Reinigungsunternehmen ersetzt werden, liegt kein Fall einer Auflassung des Hausbesorgerpostens vor, und ist die Kündigung des Hausbesorgers mit Dienstwohnung unwirksam.
OGH 25.06.2001, 8 ObA 140/01y
Auflassung eines Hausbesorgerpostens