OGH 21. 5. 2007, 8 ObA 19/07p
§ 27 AngG, § 82 GewO - Ob eine Entlassung rechtzeitig oder verspätet ausgesprochen wurde, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles richtig beurteilen. Dieser Frage kommt - von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die 2. Instanz abgesehen - keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu.