Vom Risikoausschluss für Termin- und ähnliche Spekulationsgeschäfte in der Rechtsschutzversicherung (Art 7.1.10 ARB) ist ein endfälliger Fremdwährungskredit auch dann nicht erfasst, wenn ein Teil der Kreditsumme dazu diente, Aktien als Tilgungsträger zu erwerben.
OGH 26. 11. 2014, 7 Ob 191/14k