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Rechtsschutz der Arbeiterkammern und Rechtsanwaltstätigkeit

ARD 5269/27/2001 Heft 5269 v. 11.12.2001

(§ 7 AKG, § 40 Abs 1 Z 2 ASGG) Rechtsanwälte sind von der Bestimmung über den Rechtsschutz der Arbeiterkammern für ihre Mitglieder und die Vertretungsbefugnis ihrer Funktionäre vor Gericht trotz wirtschaftlicher Reflexwirkungen nicht rechtlich betroffen und daher zur Aufhebung des § 7 AKG 1992 iVm § 40 Abs 1 Z 2 ASGG nicht antragslegitimiert.

VfGH 12.06.2001, G 193, 194/01

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