Europäische Union
Europäischer Gerichtshof
Sprache I. Es liegt keine Verletzung der Verteidigungsrechte vor, wenn das betroffene Unternehmen in der Lage ist, die von der Kommission erhobenen Beschuldigungen sprachlich soweit zu verstehen, dass sie zu den Vorwürfen der Kommission und den dazu herangezogenen Schriftstücken sachdienlich Stellung nehmen. EuGH 28.11.2019, C-591/18 P – Kabelwerke Brugg / Europäische Kommission, Rdn 31.