Bereits in einer Reihe von Verbandsprozessen befand der OGH Klauseln zur Höhe des Rückkaufswerts in der Kapitallebensversicherung für intransparent. Dieser Beitrag befasst sich mit den Rechtsfolgen, die aus der Unwirksamkeit solcher Klauseln resultieren. Neben allgemeinen rechtsgeschäftlichen Erwägungen zur Lückenschließung werden die speziellen Anforderungen beleuchtet, die das Transparenzgebot an die nachträgliche Vertragsergänzung stellt.