Das BG vom 8. 10. 2002 BGBl I 2002/158 enthält in seinem Art 4 Änderungen des IESG, im Wesentlichen im Zusammenhang mit Lehrlingen.
Mit V des BMWA vom 13. 12. 2002 BGBl II 2002/454 wurde der Zuschlag zum Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung, aus dem (ua) die Mittel für den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds bestritten werden, für das Jahr 2003 (unverändert) mit 0,7 % festgelegt.