Mit der vorliegenden Durchführungs-VO werden die Vorschriften zur Überwachung und Berichterstattung hinsichtlich CO2-Emissionen, die dem EU-ETS unterliegen, präzisiert und überarbeitet. Ziel ist im Allgemeinen eine Vereinfachung und Effektivierung der Vorschriften für die berichtspflichtigen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber.