Nach st Rspr besteht ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch auch dann, wenn sich aus der Interessenlage ausreichende Anhaltspunkte für eine Analogie zu § 364a ABGB ergeben.
Nach st Rspr besteht ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch auch dann, wenn sich aus der Interessenlage ausreichende Anhaltspunkte für eine Analogie zu § 364a ABGB ergeben.