Mit LGBl-K 2018/86, ausgegeben am 19. 12. 2018, wurde das Krnt BauprodukteG novelliert. Die Nov diente der Umsetzung von Unionsrecht, konkret der RL 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte und der RL 2013/59 /Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung.