Mit LGBl-B 2018/80, ausgegeben am 21. 12. 2018, wurde das Bgld StraßenG 2005 geändert. Mit der Nov wurde die Möglichkeit eingeführt, das Anhörungsverfahren entfallen zu lassen, wenn die Verlegung einer Straße iZm einem Straßenbauvorhaben des Bundes erforderlich ist und in dem Genehmigungsverfahren für die Bundesstraße die Verlegung der Landes-, Gemeinde- oder Privatstraße dargestellt und die Öffentlichkeit eingebunden wurde.
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